Zeilensprungverfahren

Das Zeilensprungverfahren in der Übersicht
Sukzessiver Bildaufbau im Zeilensprungverfahren
Animation eines beispielhaften Bildaufbaus im Zeilensprungverfahren

Das Zeilensprungverfahren (auch als Zwischenzeilenverfahren bezeichnet; (englisch Interlace) [ˌɪntəˈleɪs]) dient der Verringerung des Bildflimmerns in der Fernsehtechnik und wurde Ende der 1920er Jahre bei Telefunken durch Fritz Schröter entwickelt; 1930 als „Verfahren zur Abtastung von Fernsehbildern“ (DRP-Patent Nr. 574085) patentiert. Es wird noch heute weltweit bei der Aufnahme, Bearbeitung und Darstellung von Bildern verwendet.

Das Zeilensprungverfahren wurde mit der Absicht entwickelt, die Signale mit einer möglichst geringen Bandbreite flimmerfrei anzuzeigen. Dabei baut sich ein vollständiges Bild (Frame) aus zwei unterschiedlichen Halbbildern (Fields; Upper Field – Lower Field) auf. Bei der Bildentstehung werden für das erste Halbbild (Upper Field) nur die ungeraden Zeilen (Odd-Field) des Ausgabegeräts dargestellt; ist dieses komplett, wird das zweite Halbbild (Bottomfield, Bottom Field, Lower Field, Bottom Field Second) aus den geraden Zeilen (Even-Field) aufgebaut. Das menschliche Auge nimmt die einzelnen Zeilen nicht als flimmernd, sondern als wandernd wahr. Es integriert die Zeilensprünge im Idealfall zu einem Gesamtbild.

Bei der in Deutschland verwendeten analogen Fernsehnorm B/G (umgangssprachlich als PAL bezeichnet) besteht ein Vollbild aus 575 sichtbaren Zeilen, die Halbbilder aus je 287½ Zeilen. Es werden dabei 25 Voll- bzw. 50 Halbbilder pro Sekunde übertragen.


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